Eine gemeinsame Dienstleistung von EnergieSchweiz und TCS
Last update: 26.02.2024

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Energieeffizient fahren – Geld sparen

Was ist der Unterschied zwischen einem Plug-in-Hybrid und einem Range Extender? Wieso verbraucht mein Auto mehr als im Prospekt steht? Wozu dient die Energieetikette?

Sie müssen kein Ingenieur sein, um diese Fragen zu beantworten – ein Blick auf die folgenden Seiten genügt. Ergänzend dazu erfahren Sie topaktuelle Zahlen und Fakten zur Klimapolitik sowie viele wertvolle Tipps, die nicht nur Treibstoff, sondern bares Geld sparen helfen.

Energieetikette für Personenwagen

Geltungsbereich
Die Regelung gilt für serienmässig hergestellte neue Personenwagen bis 3‘500 kg Gesamtgewicht, die über höchstens neun Sitzplätze verfügen und die nicht mehr als 2‘000 Kilometer Fahrleistung aufweisen. Die Energieetikette gilt für sämtliche Antriebsarten. Nicht betroffen sind Lieferwagen und Lastwagen, Motorräder und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung.

Ziel und Zweck
Hauptziel der Energieetikette ist die transparente Kundeninformation beim Kaufentscheid. Dadurch wird eine Verminderung des Energieverbrauchs der Neuwagenflotte sowie des damit verbundenen CO2-Ausstosses der Personenwagen erzielt. Die Energieetikette ist in erster Linie ein Informationsinstrument um Personen beim Autokauf über die jeweilige Effizienz des Fahrzeugs und dessen klimawirksame CO2-Emissionen in Kenntnis zu setzen. Ausserdem werden mit der Energieetikette Fahrzeuge mit verschiedenen Energieträger bezüglich ihrer Energieeffizienz vergleichbar gemacht.

Standort der Energieetikette
In Anlehnung an die EU-Richtlinie 1999/94/EG verpflichtet die schweizerische Energieeffizienzverordnung (Anhang 4.1) die Anbieter von neuen Personenwagen, die Etikette gut sichtbar am oder beim ausgestellten Fahrzeug anzubringen.

Datenbasis
Für die Verbrauchsdaten sind die Typengenehmigung (TG) oder das elektronische Certificate of Conformity (eCoC; falls in der IVI-Datenbank des ASTRA vorhanden) des entsprechenden Modells massgebend. Mit der Typengenehmigungsnummer, die im Fahrzeugausweis unter Ziffer 24 zu finden ist oder der VIN bzw. Stammnummer (bei IVI-Fahrzeugen), kann man unter www.energieetikette.ch die Energieetikette seines Autos abrufen. Beim Direktimport eines Fahrzeugs aus dem Ausland fehlt meistens die Typengenehmigungsnummer. In diesem Fall kann das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt die Angaben zur Energieetikette liefern.

Werbeschriften und Preislisten
Informationen zu Verbrauch, CO2-Ausstoss und Energieeffizienzkategorie müssen in der Werbung, Verkaufsinseraten, Preislisten und Onlinekonfiguratoren gut sichtbar enthalten sein. Zudem muss in der Werbung sowie in den Onlinekonfiguratoren eine visuelle Darstellung der Energieeffizienzkategorie aufgeführt werden. Es bestehen auch Vorschriften zur Kennzeichnung von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern.

Energieetikette für Occasionen
Seit 2009 kann für Personenwagen ab Jahrgang 2000 (erfüllen die Abgasnorm Euro 3) auf www.energieetikette.ch und www.tcs.ch die sogenannte «Energieetikette für Occasionen» erstellt werden. Die Effizienzkategorien basieren dabei auf dem aktuell gültigen Bewertungsmassstab für neue Personenwagen. Bei der Energieetikette für Occasionen handelt es sich um eine freiwillige Massnahme, für die keine gesetzliche Pflicht besteht.

Einteilung der Fahrzeuge
Die Einteilung in die Verbrauchskategorien A – G wird aufgrund des Verbrauchs in Primärenergie-Benzinäquivalenten vorgenommen. Um den Energieverbrauch für verschiedene Antriebsarten vergleichen zu können, werden Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet (well-to-wheel Ansatz, bzw. von der Energiequelle zum Rad).

Für die Festlegung der Kategoriengrenzen wurde ein Benchmark auf Basis des gültigen CO2-Zielwerts gemäss Art. 17b Abs. 2 Bst. a der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (641.711) definiert. Dieser beträgt aktuell 118 g CO2/km. Der Zielwert wird in Primärenergie-Benzinäquivalent (PE-BÄ) umgerechnet und definiert die Kategoriengrenze zwischen den Kategorien B und C. Die restlichen Kategoriengrenzen werden mittels 20%-Ab-/Zuschlägen berechnet. Diese 20% berechnen sich jeweils auf Basis des PE-BÄ, das dem CO2-Zielwert von 118 g/km entspricht.

Energieetikette auch für alternative Antriebsformen
Die Etikette deckt dank klar definierter Umrechnungsfaktoren sämtliche Antriebsformen ab. Um die unterschiedlichen Antriebe und Treibstoffe miteinander vergleichen zu können, werden seit 2012 für die Berechnung der Energieeffizienzkategorie sogenannte Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet. Somit fliesst auch der Energieverbrauch für die Produktion und die Bereitstellung der verschiedenen Treibstoffe in die Bewertung mit ein.

Angaben und Darstellung der CO2-Emissionen
Die CO2-Emissionen sind prägnant auf einer Skala dargestellt. Als Referenzwert wird der Zielwert von 118 g CO2/km angegeben. Dies entspricht dem Zielwert des CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Bei Fahrzeugen, die sowohl fossil betankt als auch über das Stromnetz aufgeladen werden können (Plug-in-Hybrid, Range Extender), werden der elektrische und der nicht-elektrische Verbrauch als Summe angegeben. Bei Fahrzeugen, die Treibstoffe mit biogenem Anteil verwenden, z.B. Erdgas, wird zusätzlich der Anteil der klimarelevanten, sprich der fossilen CO2- Emissionen angegeben.

 

Energieetikette

Beiträge für effiziente Fahrzeuge

Kantonale Motorfahrzeugsteuer
Einzelne Kantone gewähren auf besonders energieeffiziente Fahrzeuge eine Reduktion der Motorfahrzeugsteuer oder verzichten ganz auf eine Besteuerung. Genaue Angaben sind beim jeweiligen Kanton erhältlich. Eine Übersicht finden Sie unter: Liste der kantonalen Motorfahrzeugsteuern

Förderbeiträge für Erdgas-/Biogasfahrzeuge
Die Erdgasversorgungsunternehmen unterstützen mit individuellen Projekten die Einführung von Erdgasfahrzeugen. Kontaktieren Sie Ihren lokalen Gasversorger, um mehr über Förderbeiträge beim Kauf eines solchen Neufahrzeugs zu erfahren.

Rabatte bei Versicherung und Leasing
Mehrere Fahrzeugversicherungen und Leasinggesellschaften gewähren für umweltschonende oder besonders verbrauchsarme Personenwagen Rabatte. Fragen Sie Ihre Versicherung beziehungsweise Leasinggesellschaft nach deren Bedingungen.

Unterstützung durch die Bundesbehörden
Der Bund zahlt selber keine Beiträge für den Kauf energieeffizienter Fahrzeuge. Für Fragen im Zusammenhang mit der Motorfahrzeugsteuer ist einzig der jeweilige Kanton und nicht das Bundesamt für Energie zuständig. Das Bundesamt für Energie unterstützt die Absatzförderung energieeffizienter Fahrzeuge durch Beiträge an entsprechende Kampagnen.

CO2-Emissionsvorschriften
Durch die CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen werden Modelle mit tiefen CO2-Emissionen indirekt gefördert. Die Vorschriften sind ein angebotsseitiges Marktinstrument, das sich an die Importeure richtet und einen Anreiz schafft, effiziente Fahrzeuge mit tiefen CO2-Emissionen zu günstigeren Konditionen und ineffiziente Modelle zu höheren Preisen anzubieten.

Mineralölsteuer
Seit dem 1. Juli 2008 werden biogene Treibstoffe ganz und Erd- und Flüssiggas teilweise von der Mineralölsteuer befreit. Biogene Treibstoffe müssen dabei ökologischen und sozialen Mindestanforderungen genügen. Die Einnahmeausfälle werden durch eine höhere Besteuerung des Benzins kompensiert. Nähere Informationen zur Besteuerung von Treibstoffen finden Sie im Kapitel Treibstoffe.


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